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- Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten
sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der
Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die
ihm erkennbaren Folgen Artes Digitales unverzüglich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie
benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils
unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung
gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen
abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen
über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung,
um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen
zu können.
Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Artes Digitales
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Artes Digitales bei der Erfüllung
der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere
das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern. Der Kunde wird Artes Digitales hinsichtlich der von Artes
Digitales zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche
Fachkunde verfügen.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Artes Digitales im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde
diese Artes Digitales umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein
anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Artes Digitales die zur
Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
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- Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des
Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Artes Digitales tätig
werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen.
Artes Digitales hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn
Artes Digitales aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten
seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht
oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
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- Termine
- Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Artes
Digitales nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
- Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §
286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug
gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen
und als verbindlich zu bezeichnen.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen
der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich
des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Artes
Digitales nicht zu vertreten und berechtigen Artes Digitales, das Erbringen
der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Artes Digitales wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
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- Leistungsänderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Artes Digitales
zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber Artes Digitales äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann Artes Digitales von dem Verfahren
nach Absatz 2 bis 5 absehen.
- Artes Digitales prüft, welche Auswirkungen die gewünschte
Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden
und Terminen haben wird. Erkennt Artes Digitales, dass zu erbringende
Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt
werden können, so teilt Artes Digitales dem Kunden dies mit und
weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft
werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte
Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis
mit dieser Verschiebung, führt Artes Digitales die Prüfung
des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch
jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren
endet dann.
- Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Artes Digitales
dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten
Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben
dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
- Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich
abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der
Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen.
- Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
- Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung
über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der
auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Artes Digitales
wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
- Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung
des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den
Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze
getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen
Vergütung von Artes Digitales berechnet.
- Artes Digitales ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung
oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Artes
Digitales für den Kunden zumutbar ist.
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- Vergütung
- Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von Artes Digitales mehr als 50 km beträgt.
Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung
von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann Artes Digitales eine Handling Fee in Höhe
von 25 € erheben.
- Die Vergütung von Artes Digitales erfolgt grundsätzlich
nach Zeitaufwand, der möglichst zeitnah zur erbrachten Dienstleistung
in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung
des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze
von Artes Digitales, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
Artes Digitales ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden
Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu
ändern oder zu ergänzen. Von Artes Digitales erstellte Kostenvoranschläge
oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
- Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung
einer Leistung von Artes Digitales getroffen, deren Erbringung der Kunde
den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte,
so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung
zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Artes Digitales für ihre
Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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- Rechte
- Artes Digitales gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht,
diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand
der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
- Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen
und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst
wie zu verwerten.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden
der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Artes
Digitales kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
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- Schutzrechtsverletzungen
- Artes Digitales stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechts-verletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige
Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Artes Digitales unverzüglich
über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die
geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
- Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Artes Digitales - unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl
und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung
der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte
erwerben.
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- Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder
des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Artes
Digitales diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
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- Haftung
- Artes Digitales haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Artes Digitales nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf die vereinbarte Vergütung.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Artes Digitales
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von Artes Digitales.
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- Geheimhaltung, Presseerklärungen
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für
die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte
sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt ihres Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per Email - zulässig.
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- Schlichtung
- Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine
Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
- Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei
die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie
den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen
Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
- Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien
die Schlichtungsstelle des Deutschen Multimedia Verbands e.V., Kaistrasse
14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig
oder endgültig zu bereinigen.
- Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig
auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus
dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat
nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung
der Verjährung.
- Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
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- Sonstiges
- Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung
darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a
HGB bleibt hiervon unberührt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Artes Digitales darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. Artes Digitales darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder
auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
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- Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per Email erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit Verträgen von Artes Digitales ist
Regensburg.
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